Notbetreuung ab 31.5.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

ab dem 31.5.2021 gibt es eine Erweiterung der Notbetreuung: Die Bedingung der systemrelevanten Beschäftigung fällt dann weg. Damit wir Ihr Kind/Ihre Kinder in die Notbetreuung nehmen können, benötigen wir von beiden Eltern/Sorgebrechtigten eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeit (bzw. bei Alleinerziehenden eine Bescheinigung).

 

Bitte geben Sie die Unterlagen zwei Tage vor Inanspruchnahme der Notbetreuung bis 12:00 bei uns ab. Nur so können wir Dienstpläne und ggf. Stundenpläne anpassen, um eine Betreuung unter den geltenden Bedinungen gewährleisten zu können.

 

Die Unterlagen können Sie Frau Verworrn per Mail (verworrn@lisa-tetzner.de) schicken oder vor Ort abgeben  - oder noch besser: von Ihrem Kind hier abgeben lassen. Bitte geben Sie auch eine aktuelle Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.