Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ab dem 31.5.2021 gibt es eine Erweiterung der Notbetreuung: Die Bedingung der systemrelevanten Beschäftigung fällt dann weg. Damit wir Ihr Kind/Ihre Kinder in die Notbetreuung nehmen können, benötigen wir von beiden Eltern/Sorgebrechtigten eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeit (bzw. bei Alleinerziehenden eine Bescheinigung).
Bitte geben Sie die Unterlagen zwei Tage vor Inanspruchnahme der Notbetreuung bis 12:00 bei uns ab. Nur so können wir Dienstpläne und ggf. Stundenpläne anpassen, um eine Betreuung unter den geltenden Bedinungen gewährleisten zu können.
Die Unterlagen können Sie Frau Verworrn per Mail ([email protected]) schicken oder vor Ort abgeben - oder noch besser: von Ihrem Kind hier abgeben lassen. Bitte geben Sie auch eine aktuelle Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.