Anspruch auf Notbetreuung

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, beachten Sie bitte dazu die Hinweise der Senatsverwaltung.

Anmeldung der Notbetreuung an Frau Verworrn per Mail. Für die Notbetreuung benötigen wir die ausgefüllte Eigenerklärung von Ihnen. Die Eigenklärung finden Sie in den Hinweisen der Senatsverwaltung:

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